Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung) 05/2017Fälligkeit:12.06.2017
Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung)² 04/2017 Fälligkeit: 12.06.2017
Einkommensteuer-Vorauszahlungen II. Quartal 2017 Fälligkeit: 12.06.2017
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen II. Quartal 2017 Fälligkeit: 12.06.2017
Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIAL- VERSICHERUNGSBEITRAGS IM JUNI 2017
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 06/2017: 28.06.2017
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am sechsletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 06/2016: 22.06.2017