Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 10/2017 Fälligkeit: 10.11.2017 Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung) 10/2017 Fälligkeit: 10.11.2017, Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung) 09/2017 und 3.Quartal 2017 Fälligkeit: 10.11.2017
Gewerbesteuer IV. Quartal 2017 Fälligkeit: 15.11.2017
Grundsteuer IV. Quartal 2017 Fälligkeit: 15.11.2017.
Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IM NOVEMBER 2017
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 11/2017 : 28.11.2017
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am sechsletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 11/2017 : 22.11.2017