Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 01/2018 Fälligkeit: 12.02.2018
Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung)² 01/2018 Fälligkeit: 12.02.2018
Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung)² 12/2017 und 4. Quartal 2017 Fälligkeit: 12.02.2018
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 1/11 für 2018 (mit Dauerfristverlängerung) Fälligkeit: 12.02.2018,
Gewerbesteuer 1. Quartal 2018 Fälligkeit: 15.02.2018
¹ Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisung; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
² Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IM FEBRUAR 2018
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 02/2018: 26.02.2018
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am fünfletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 02/2018: 22.02.2018