Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 3/2018 und I. Quartal 2018 Fälligkeit: 10.04.2018
Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung) 03/2018 und 1. Quartal 2018 Fälligkeit: 10.04.2018
Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung)² 02/2018 Fälligkeit: 10.04.2018
¹ Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisung; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
² Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIAL- VERSICHERUNGSBEITRAGS IM APRIL 2018
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozial- versicherungsbeitrags 04/2018: 26.04.2018