Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 06/2018 Fälligkeit: 10.07.2018 Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer II. Quartal 2018 Fälligkeit: 10.07.2018,
Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung)² 06/2018 Fälligkeit: 10.07.2018, Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung) 05/2018 Fälligkeit: 10.07.2018
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisung; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
² Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IM JULI 2018
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 07/2018: 27.07.2018
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am sechsletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 07/2018: 20.07.2018