Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 11/2018 Fälligkeit: 10.12.2018, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, 4.Quartal 2018/ Fälligkeit:10.12.2018
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 4. Quartal 2018, 10.12.2018
Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung) 11/2018/ Fälligkeit: 10.12.2018,
Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung) 10/2018/ Fälligkeit: 10.12.2018
Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IM Dezember 2018
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 12/2018: 21.12.2018.
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am sechsletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 12/2018: 17.12.2018