Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 01/2020 Fälligkeit: 10.02.2020
Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung)² 01/2020 Fälligkeit: 10.02.2020
Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung)² 12/2019 und 4. Quartal 2019 Fälligkeit: 10.02.2020
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 1/11 für 2020 (mit Dauerfristverlängerung) Fälligkeit: 10.02.2020
Gewerbesteuer 1. Quartal 2020 Fälligkeit: 15.02.2020
¹ Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisung; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
² Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IM FEBRUAR 2020
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 02/2020: 26.02.2020
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am fünfletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 02/2018: 21.02.2020