Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 01/2015 Fälligkeit: 10.02.2016
Umsatzsteuer (ohne Dauerfristverlängerung)² 01/2016 Fälligkeit: 10.02.2016
Umsatzsteuer (mit Dauerfristverlängerung)² 12/2015 und 4. Quartal 2015 Fälligkeit: 10.02.2016
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 1/11 für 2016 (mit Dauerfristverlängerung) Fälligkeit: 10.02.2016,
Gewerbesteuer 1. Quartal 2016 Fälligkeit: 15.02.2016
¹ Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisung; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
² Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag jedoch die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
FÄLLIGKEITSFRIST DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGS IM FEBRUAR 2016
Beiträge die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem durch die ausgeübte Beschäftigung Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags 02/2016: 25.02.2016
Außerdem ist die rechtzeitige Übermittlung des Beitragsnachweises zu beachten, um Schätzungen über die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld durch die Krankenkasse zu vermeiden.
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am fünfletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übermittlungstermin der Beitragsnachweise 02/2016: 19.02.2016